LINKE: Leistungsberechtigte brauchen während der Corona Pandemie besonderen Schutz

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Büro (pixabay)
“Eine kulante Sachbearbeitung durch das Jobcenter muss nun für alle Leistungsberechtigten zur Anwendung kommen”, appelliert Alisan Sengül, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Rat der Stadt Hamm. Die Stadt Hamm hatte jüngst angekündigt, sich bei Steuer und Gebührenzahlungen kulant zu zeigen und auch das kommunale Jobcenter solle Leistungsanträge von Selbstständigen möglichst unbürokratisch bearbeiten. Sengül fordert: „In der Zeit der belastenden Zeit der Corona-Krise muss das Jobcenter den Leistungsberechtigten zur Seite stehen. Es ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Sanktionen aufgehoben und die Verhängung neuer ausgesetzt werden müssen. Die Fristen für die Weiterbewilligungsanträge für Leistungen müssen gestreckt werden. Zudem muss dafür Sorge getragen werden, dass die materielle Ausstattung, beispielsweise durch Computer, für das sogenannte Homeschooling zur Verfügung steht.“

“Abgesehen von der ohnehin fragwürdigen Praxis, das Existenzminimum für mehrere Monate zu unterschreiten, sind in der jetzigen Situation die Folgen einer solchen Kürzung unverhältnismäßig”, stellt Sengül klar. Er hoffe, dass das kommunale Jobcenter Hamm sich seiner besonderen Verantwortung bewusst ist und alle Register zieht, um Sanktionen zu vermeiden. Er fände es richtig, dies gegebenenfalls auch öffentlich zu kommunizieren.

“Die Schulschließungen zur Eindämmung der Corona Pandemie treffen Kinder und Jugendliche mit wenig Geld besonders hart. Es ist Sorge dafür zu tragen, dass hier die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der wirtschaftlichen (Familien-)Situation nicht nochmal verstärkt wird”, so Sengül weiter. “Haushalte im SGB II-, SGB XII-, AsylbLG-, KIZ- und WoGG-Leistungsbezug haben nicht die wirtschaftlichen Ressourcen um die notwendigen Geräte für heimischen Unterricht und virtuelle Lernangebote anschaffen zu können. Wir schlagen vor für diese Haushalte einen Zuschuss für einen Laptop und Drucker schnell auszuzahlen. Der Personenkreis sollte der gleiche sein, der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhält oder erhalten könnte. Mit § 21 Abs. 6 SGB II bereits eine entsprechende Anspruchsgrundlage. Das Jobcenter muss nur aktiv werden, damit alle bedarfsgerecht versorgt werden.”

„Die Regelsätze für von Armut betroffene Rentner*innen und Hartz-IV-Betroffene sind schon im Alltag zu niedrig. In der aktuell angespannten Lage stehen die sonst üblichen Bewältigungsstrategien nicht mehr zur Verfügung und es kommt sogar zu einem Mehrbedarf. Das Anlegen von Vorräten für einen möglichen Quarantänefall ist im Regelsatz nicht vorgesehen, kurzfristige Preissteigerungen von Lebensmittel können nicht kompensiert werden. Da ist die Bundespolitik gefragt, für Hartz-IV-Bezieher sowie Empfänger der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einen Ernährungszuschlag von mindestens monatlich 100 Euro auf den Weg zu bringen. Im Notfall muss die Stadt einspringen. Das wäre nicht das erste Mal, dass die Kommune für eine übergeordnete Ebene finanziell in die Bresche springt. Man denke nur an die Übernahme der Planungskosten für die B63n“, so Sengül abschließend.

Quelle: DIE LINKE. im Rat der Stadt Hamm

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