Wohnungsdurchsuchung nach Öffentlichkeitsfahndung

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Bundespolizei (pixabay)

Am Donnerstag haben Ermittler der Bundespolizei Münster mit Beschluss des Amtsgerichtes Hamm die Wohnung einer 30-jährigen Hammerin durchsucht und gesuchtes Diebesgut sichergestellt.

Die Frau hatte am 11.09.2020 im Hauptbahnhof Hamm einen auf einer Bank liegenden Rucksack gestohlen und wurde im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung im Februar identifiziert.

Bei der nun durchgeführten Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler zwar nicht den gesuchten Rucksack, jedoch einen Großteil des Inhaltes. Bankarten, Kundenkarten und persönliche Unterlagen, sowie einen E-Book-Reader waren eindeutig diesem Diebstahl zuzuordnen.

Weitere Ausweise, ein Autoschlüssel und eine geringe Menge einer weißen Substanz wurden als Zufallsfunde sichergestellt. Ob es sich hierbei um Diebesgut bzw. Betäubungsmittel handelt, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Die Hammerin äußerte sich nicht zu dem Diebstahl, wird sich aber wohl demnächst hierfür vor Gericht verantworten müssen.

Quelle: Bundespolizei Hamm

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