Erneute Kontrollen der Polizei Hamm

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Erneute Kontrollen

Polizeibeamte kontrollierten am Mittwoch, 3. November, Personen und Objekte sowie mögliche Aufenthalts- und Rückzugsorte von Kriminellen und nahmen Personen fest. Der Schwerpunkt des Einsatzes lag auf der Bekämpfung der Eigentums- und Betäubungsmittelkriminalität sowie der Erkenntnisgewinnung zu Straftätern.

In der Zeit von 6 Uhr bis 14 Uhr wurden insgesamt 70 Personen kontrolliert und zwölf Wohnungen durchsucht, für die im Vorfeld Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt wurden. Hierbei lag der Fokus auf der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität.

Bei den Wohnungsdurchsuchungen kam es zur Beschlagnahme von verschiedenen Betäubungsmitteln, es wurden acht Strafanzeigen geschrieben. Die Einsatzkräfte nahmen zudem zwei Männer aus Hamm (33 und 39 Jahre alt) aufgrund bestehender Haftbefehle fest. Gegen den 33-Jährigen lag ein Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Betruges vor. Den 39-Jährigen erwartet eine 15-monatige Haftstrafe, weil er mehrfach ein Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis führte.

Neben den Durchsuchungen und Festnahmen kontrollierten die Beamtinnen und Beamten des Verkehrsdienstes insgesamt 80 Fahrzeuge, darunter über 30 Kleintransporter, an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet und ahndeten 35 Verkehrsverstöße.

Bereits am Dienstag wurden zwischen 10 und 18 Uhr etwa 130 Kraftfahrzeuge und Radfahrer kontrolliert. Die Bilanz: 40 Mal mussten die Einsatzkräfte die verbotene Nutzung des Smartphones während der Fahrt ahnden und 13 Verstöße gegen den gewerblichen Personen- und Güterverkehr feststellen. Zwei Autofahrer mussten eine Blutprobe abgeben, weil sie im Verdacht standen, unter Drogeneinfluss gefahren zu sein.

Immer wieder kontrolliert die Polizei gezielt an verschiedenen Stellen in Hamm, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gegen kriminelle Strukturen konsequent vorzugehen. Potentielle Straftäter werden durch flächendeckende Polizeipräsenz und die wiederholten Kontrollen verunsichert und abgeschreckt – ob uniformiert und für jeden sichtbar oder aber in zivil und damit nicht für die Öffentlichkeit erkennbar.

Quelle: Polizei Hamm

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