Städtebauförderung: Neues Instrument gegen Leerstände

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Geschlossen (pixabay)

Buchstäblich Räume mit Ideen füllen – das soll mit Leerständen in der Innenstadt aus Mitteln der Städtebauförderung gelingen. Dazu stehen der Stadt Hamm in den kommenden Jahren ein bekanntes und ein neues Instrument zur Verfügung.

Für das bekannte Instrument – den sogenannten „Verfügungsfond Anmietung“ – lohnt sich ein Blick zurück. Im Rahmen des allgemein als „Sofortprogramm Innenstadt“ bekannte und als Corona-Konjunkturmaßnahme gestartete Förderprogramm des Landes NRW war es durch den Verfügungsfonds Anmietung für die Stadt Hamm möglich, leerstehende Ladenlokale zu einem vergünstigten Mietpreis anzumieten und mit einer weiteren Vergünstigung an neue Nutzende (zum Beispiel Gründende oder Kulturschaffende) weiterzuvermieten. So sollten Leerstände beseitigt und Impulse für neue (Zwischen-) Nutzungen in der Innenstadt geschaffen werden. Insgesamt konnten seit Beginn des Förderzeitraums im Herbst 2020 fünf Ladenlokale mit sieben Nutzenden von der Förderung profitieren. Im Rahmen des Programms fand eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Büro Innenstadt, dem Stadtplanungsamt und der IMPULS mit Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing statt. In vier der fünf Ladenlokale gelang die Verstetigung: sie werden auch heute noch wie zu Förderzeiten genutzt, langfristige Mietverträge mit den Eigentümer:innen konnten geschlossen und dadurch dauerhafte Leerstände vermieden werden.

Hamm erneut berücksichtigt
Den Erfolg der Maßnahme – nicht nur in der Stadt Hamm – nahm das Land NRW zum Anlass, ein weiteres Förderprogramm mit ähnlichem Schwerpunkt zu veröffentlichen. In diesem Förderprogramm mit dem Namen „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ wurde die Stadt Hamm nun erneut mit Mitteln im Verfügungsfond Anmietung berücksichtigt. Ergänzt um die Erfahrungen und die Evaluation zum Sofortprogramm kann nahezu nahtlos an bestehenden Strukturen angeknüpft werden und die Stadt Hamm aktiv einen Beitrag zur Beseitigung des Leerstands in der Innenstadt beitragen. Aktuell werden die Rahmenbedingungen an das neue Förderprogramm angepasst, sodass schnellstmöglich erste Vermietungen möglich sind. Eine entsprechende öffentliche Bewerbung soll die Wahrnehmung des Programms erhöhen. Der Förderzeitraum endet im Dezember 2026. Wie schon im Sofortprogramm kann ein Ladenlokal bzw. ein:e Nutzer:in maximal zwei Jahre von der Förderung profitieren. Bereits über das Sofortprogramm geförderte Ladenlokale sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch das neue Instrument richtet den Blick auf die Beseitigung von Leerständen.

Bauliche Anpassungen förderfähig
Konkret profitiert die Stadt Hamm hier von einem experimentellen Förderbaustein des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, der die dauerhafte Umnutzung von Ladenlokalen für neue Nutzungsformen zum Ziel hat. Das Programm zielt auf Räume in der Innenstadt mit dauerhaft leerstehenden Ladenlokalen und Gastronomieflächen, bei denen erwartungsgemäß Handel und Gastronomie aber zukünftig nicht mehr zurückkehren werden, weil keine Nachfrage besteht oder er sich in anderen Bereichen konzentrieren soll. Nicht in allen Teilbereichen der Innenstadt kann die Ansiedlung neuer Handelsangebote oder Zwischennutzungen gelingen. Gerade in den Randbereichen sind Ladenlokale in Erdgeschosszonen zu finden, die nicht mehr marktgängig sind und einer neuen Nutzung bedürfen. Mit Hilfe des neuen Förderinstruments können für diese nicht mehr marktgängigen Ladenlokale in Erdgeschosszonen durch bauliche Anpassungen neue, langfristige Nutzungsperspektiven erschlossen und somit neuen Nutzungen Raum verschafft werden. Dazu können unter anderem Büro-/Praxisräume, Gemeinschaftsräume für zum Beispiel Vereine oder Nachbarschaften, gegebenenfalls Gastronomie oder auch Wohnungen zählen. Um das zu erreichen, können unterschiedliche – insbesondere aber bauliche Veränderungen – gefördert werden: zum Beispiel die Entkernung, die Herstellung von Barrierefreiheit, der Umbau des Erdgeschossbereichs inkl. Eingangsgestaltung oder die Zusammenlegung von Ladenlokalen.

Quelle: Stadt Hamm

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