Eis & Schnee – Aktuelle Auswirkungen auf die Müllabfuhr

0
119
Müll (pixabay)
Der schneereiche Winter wirkt sich aktuell und noch einige Zeit auf die Abfuhr aus.

Wertstoffbehälter werden nun wieder abgefahren. Dort, wo dieses nicht möglich ist und auch nicht nachgefahren werden kann, sollen die Behälter zur nächsten regulären Abfuhr wieder bereitgestellt werden. Dann können auch transparente Säcke mit Wertstoffen daneben gestellt werden, die mitgenommen werden.

Papier- und Biobehälter werden abgefahren, sobald das Personal hierfür nicht mehr im Winterdienst eingesetzt wird und die Schneeverhältnisse dieses zulassen. Wenn Papierbehälter nicht nachgefahren werden können, kann bei der nächsten Abfuhr Pappe zerkleinert und gebündelt danebengelegt werden.

Restmüll wird dort abgefahren, wo dieses aufgrund der Witterungsverhältnisse möglich ist. Behälter, die nicht geleert werden können, sollen ebenfalls stehenbleiben, weil sie soweit wie möglich nachgefahren werden. Dort, wo es nicht möglich ist, können bei der nächsten regulären Abfuhr neutrale, beliebige Säcke in angemessenem Umfang neben der Tonne bereitgestellt werden. Der ansonsten erforderliche Erwerb der „Müllsäcke Stadt Hamm“ ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Eine gebührenfreie Anlieferung dieser Abfälle sind am Recyclinghof in Bockum-Hövel sowie für Papier/Pappe auch an den Zentralhallen möglich.

Sperrmüll wird zurzeit ebenfalls nicht abgefahren. Die Bestellerinnen und Besteller werden hierüber vom ASH kontaktiert. Ein neuer Termin wird direkt mit ihnen vereinbart.

Aufgrund des Tauwetters geht der ASH von einer baldigen Wiederaufnahme aller regulären Abfuhren aus. Genau vorhersehbar ist dieser Zeitpunkt jedoch nicht. Sobald er bekannt ist, teilt der ASH diesen mit. Nachfuhren sind neben den normalen Tagestouren nur eingeschränkt möglich. Die Behälter können noch stehenbleiben, jedoch kann der ASH nicht zusagen, dass eine Nachfuhr tatsächlich überall möglich ist.

Ebenfalls wegen des Tauwetters bittet die Stadt Hamm darum, möglichst Gullys und Einläufe von Schnee freizuhalten bzw. freizumachen, so dass das Wasser ungehindert abfließen kann und sich kein Stauwasser ansammeln kann. Vor allem in Anliegerstraßen sind die Anwohner im Rahmen ihres Winterdienstes hierzu verpflichtet.

Quelle: Stadt Hamm

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here