Mehr Steuervorteile für Menschen mit Behinderung

0
113
Rollstuhl (pixabay)

Mehr Ermäßigungen bei der Steuererklärung räumt das neue Behinderten-Pauschbetragsgesetz Menschen mit Behinderung ein, das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist: U. a. wird nun bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 348 Euro gewährt. Die bereits vorher gültigen Pauschbeträge bei Behinderungsgraden von 30 – 100 wurden verdoppelt, gleiches gilt für die Pauschbeträge bei festgestelltem Nachteilsausgleich Bl (blind) oder H (hilflos).

Bisher mussten bei den Behinderungsgraden 30 und 40 bestimmte gesundheitliche Voraussetzungen (dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit) nachgewiesen werden, um den Pauschbetrag zu erhalten. In diesen Fällen wurde eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Diese zusätzlichen gesundheitlichen Voraussetzungen sind seit dem 1. Januar 2021 entfallen.

Die neuen Pauschbeträge stehen ab dem Veranlagungsjahr 2021 jedem zu, der einen festgestellten GdB hat. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ist aber weiterhin erforderlich. Ab einem GdB von 50 genügt die Vorlage des Schwerbehindertenausweises.
Die Stadt Hamm weist darauf hin, dass die bis 31.12.2020 ausgestellten Bescheinigungen ihre Gültigkeit auch weiterhin behalten. Auch erhält jeder, der seit dem 01.01.2021 einen GdB von 20, 30 oder 40 festgestellt bekommt, die entsprechende Bescheinigung automatisch mit seinem GdB-Bescheid zugeschickt.

Wer bisher einen GdB von 20, 30 oder 40 ohne eine entsprechende Bescheinigung erhalten hat, kann eine solche bei der Schwerbehindertenstelle im Bürgeramt Pelkum beantragen. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Beschränkungen sollte der Antrag telefonisch oder online gestellt werden: Im Serviceportal der Stadt Hamm unter www.hamm.de kann die Bescheinigung mit wenigen Klicks einfach angefordert werden. Für die telefonische Beantragung steht die Hotline der Schwerbehindertenabteilung unter 17-9494 während der aktuellen Sprechzeiten der Bürgerämter zur Verfügung.

Quelle: Stadt Hamm

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here