Gastro, Sport und Schwimmen wieder möglich – Bundes-Notbremse läuft Mittwoch aus

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Party, Drinks (pixabay)

Ab Donnerstag, 27. Mai, gelten weitreichende Lockerungen in Hamm: Wegen der niedrigen Inzidenz entfällt die Ausgangssperre, Außengastro und Freibäder öffnen wieder.
Die Lage bleibt stabil entspannt: Am Dienstag, 25. Mai, hat das Robert-Koch-Institut (RKI) für Hamm am fünften Werktag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 ausgewiesen. Deshalb gilt ab Donnerstag, 27. Mai die Bundes-Notbremse nicht mehr in Hamm – und weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln treten in Kraft.

„Unsere gemeinsame Kraftanstrengung, in den letzten Wochen eine Vollbremsung bei den Corona-Zahlen hingelegt zu haben, ermöglicht das Ausscheiden aus der Bundesnotbremse: Nachdem am Mittwoch die Schulen wieder starten können am Wochenende die Biergärten wieder öffnen, können die Menschen in Hamm wieder in kleinen Gruppen Sport treiben oder ins Museum gehen. Auch der Tourismus kommt langsam wieder ins Rollen und Zuschauer beim Sport werden im gewissen Rahmen wieder möglich: Das soziale Leben in Hamm kann endlich Stück für Stück zurückkehren“, freut sich Oberbürgermeister Marc Herter. Auch die beiden Freibäder werden kurzfristig unter Auflagen wieder öffnen können.

Viele Öffnungsschritte werden durch die Bedingung begleitet, dass ein negativer Schnelltest vorgelegt wird – dieser darf aber ab Donnerstag bis zu 48 Stunden alt sein. Daneben entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung und die Kontaktbeschränkung wird gelockert. „Bei aller Freude über die Öffnungen ist aber auch klar: Die allgemeinen Infektionsschutzregeln sind weiter wichtig und wir müssen achtsam bleiben – das Virus ist nicht weg, es befindet sich aktuell erst auf dem Rückzug: Diesen Trend wollen wir unbedingt halten, schließlich ist die nächste Hürde mit der Inzidenz von 50 zum Greifen nah“, zeigt sich der Oberbürgermeister zuversichtlich. „Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass wir in den kommenden Wochen mehr Impfstoff erhalten: Nur wenn die Impfkampagne auch bei den Erstimpfungen wieder auf Hochtouren läuft, können wir die Infektionszahlen dauerhaft senken.“

Folgende Regelungen gelten ab Donnerstag, 27. Mai:

allgemein
– Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben.
– Die Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum wird auf fünf Personen aus zwei Haushalten erweitert; Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.
– Erforderliche negative Schnelltests z. B. im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in Kultureinrichtungen dürfen maximal 48 Stunden alt sein

Kultur und Freizeit
– Musikschulunterricht ist in Innenräumen für bis zu fünf Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, draußen mit bis zu 20 Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre möglich
– Im Tierpark entfällt das Schnelltest-Erfordernis.
– Konzerte und kulturelle Aufführungen sind im Freien mit bis zu 500 Zuschauern möglich – es werden negative Schnelltests benötigt
– Das Gustav-Lübcke-Museum darf wieder öffnen: ohne Schnelltest, aber mit Terminbuchung. Führungen sind noch nicht möglich.
– Proben von Hobby-Chören, -Orchestern usw. sind im Freien möglich – es werden negative Schnelltests benötigt

Sport
– Sport ist für bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich; kontaktfrei dürfen bis zu 20 Personen draußen gemeinsam Sport treiben
– Bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen draußen mit zwei Aufsichtspersonen Sport treiben
– Anfänger- und Kleinkinderschwimmkurse können in Hallenbädern mit bis zu fünf Kindern bis 18 Jahre, in Freibädern mit bis zu 20 Kindern bis 18 Jahre stattfinden.
– Die Hammer Freibäder öffnen in Kürze. Die Liegewiesen bleiben gesperrt, es gelten Besucherbegrenzungen. Es werden negative Schnelltests benötigt.
– Bei Sportveranstaltungen im Freien sind Zuschauer mit festen Sitzplätzen bis zu 20 Prozent der eigentlichen Auslastung zugelassen, dabei maximal 500 Personen. Es werden negative Schnelltests benötigt.
– Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten im Freien sind geöffnet. Es werden negative Schnelltests benötigt.

Gastronomie und Tourismus
– Die Außengastronomie kann öffnen: Gästen muss ein fester Sitzplatz, an Theken oder Stehtischen ein Stehplatz zugewiesen werden. Es werden negative Schnelltests benötigt.
– Touristische Übernachtungen sind in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen etc. mit negativem Schnelltest möglich. Hotels dürfen bis zu 60 Prozent ihrer Betten belegen.

Quelle: Stadt Hamm

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