DIE LINKE: Vorgehen der Polizei gegen Pilgergruppe in Hamm ist ein Vorgeschmack auf das neue Versammlungsgesetz NRW

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Symbolbild Versammlung - Menschen (pixabay)

„Das Vorgehen der Polizei gegen die Pilgergruppe in Hamm ist erschreckend. Es ist zu befürchten, dass wir uns an solche Bilder gewöhnen müssen, wenn das neue Versammlungsgesetz NRW verabschiedet wird“, warnt Alisan Sengül, Sprecher der LINKEN Hamm. Unterstützung erhält Sengül dabei von der Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Kathrin Vogler, die in Hamm ein Bürger*innbüro unterhält. Sie hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamt*innen eingereicht.

Vogler erklärt: „Die von der Polizei Hamm angekündigte interne Aufarbeitung des Vorfalls reicht nicht aus. Vielmehr müssen wir uns als Gesellschaft die Frage stellen, wie halten wir es mit der Versammlungsfreiheit? Hier droht ein massiver Angriff auf unsere Grundrechte. Das Vorgehen in Hamm gegen christliche Pilger, die Klimagerechtigkeit einfordern, aber auch die Angriffe auf Demonstrant*innen und Pressevertreter*innen bei der Demo gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf, geben einen Vorgeschmack auf die Planungen von CDU und FDP unter Ministerpräsident Armin Laschet.“

Am Freitag hatte die Polizei eine Pilgergruppe in Hamm gestoppt und am Weitergehen gehindert. Die Gruppe ist bereits seit Anfang Juli mit einem gelben Kreuz unter dem Motto „Kreuzweg für die Schöpfung“ unterwegs von Gorleben in Niedersachsen nach Garzweiler im Rheinischen Revier. Im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Polizei, an deren Anfang die Frage der Einordnung als Versammlung oder als Ausübung der Religionsfreiheit stand, zogen Pilger*innen Verletzungen davon, es kam zur Beschlagnahmung eines Mobiltelefons und zur Ingewahrsamnahme des Kreuzträgers. Im Nachgang sehen sich die Pilgerinnen und Pilger nun mit Anzeigen wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, und dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz konfrontiert.

„Die CDU-FDP-Landesregierung unter Armin Laschet will das Grundrecht der Versammlungsfreiheit massiv über ein Versammlungsgesetz NRW einschränken und vor allem polizeiliche Maßnahmen gegen missliebige Veranstaltungen erleichtern. Damit geht die Landesregierung NRW sehr viel weiter als andere Bundesländer“, erklärt Vogler. „Man muss von einem Versammlungsverhinderungsgesetz sprechen.“

https://www.rundblick-hamm.de/wp-content/uploads/2021/07/20210727REULDienstaufsicht.pdf

Quelle: DIE LINKE Hamm

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