Coronaschutzverordnung bis zum 19. 8. verlängert – doch zunächst ohne strenge Inzidenzstufe 3

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Nordrhein-Westfalen verlängert die Corona-Schutzverordnung bis über das Ferienende hinaus bis zum 19. August – doch wegen der geringen Zahl von Covid-Krankenhauspatienten wird die Inzidenzstufe 3 mit zunächst ausgesetzt.

Auf Stufe 3 (zwischen Inzidenz 50,1 und 100) sind z. B. Partys und Events verboten und dürfen sich in der Öffentlichkeit nur Personen aus höchstens 2 Haushalten treffen. (HIER)

Das gab die Landesregierung am Donnerstag bekannt, 29. Juli.

Die Landesregierung passt die Corona-Schutzverordnung demnach ab Freitag, 30. Juli 2021, an und „reagiert damit auf die aktuelle Situation“.

„So wird aufgrund der niedrigen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und der damit verbundenen Krankenhauseinweisungen sowie Intensivbehandlungen die Inzidenzstufe 3 bis zum 19. 8. 2021 ausgesetzt. Auch wenn Kommunen den Grenzwert von 50 dauerhaft überschreiten, bleibt es …. bei den Schutzmaßnahmen der Inzidenzstufe 2.“

Im Fall von erheblichen lokalen Infektionsgeschehen mit Inzidenzwerten deutlich über 50 prüfen die betroffenen Kreise und kreisfreien Städte jedoch gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium die Erforderlichkeit von gesonderten Regelungen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann:

„Wir haben derzeit eine vergleichsweise niedrige Landesinzidenz, eine moderate Dynamik im Infektionsgeschehen und wenig Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – nicht zuletzt, weil wir die ältere Bevölkerung durch eine hohe Impfrate wirksam schützen können. Derzeit beraten Bund und Länder unter Einbindung des Robert Koch-Instituts und der Gesundheitsministerkonferenz über mögliche Neubewertungen der Inzidenzwerteund ein neues Indikatorenset zur Steuerung der Coronaschutzmaßnahmen.“

Und weiter:

„Vor diesem Hintergrund verlängern wir die Corona-Schutzverordnung vorzeitig um zwei Wochen, setzen aber dabei die Inzidenzstufe 3 aus. Insbesondere vor dem Hintergrund der Situation in den Krankenhäusern ist das gut verantwortbar und geboten. Im Falle dynamischer Ausbruchsgeschehen haben wir zudem jederzeit die Möglichkeit, auf lokaler Ebene strengere Coronaschutzmaßnahmen durchzusetzen.“

Zur Absicherung für den Fall eines Wiederanstiegs der Infektionszahlen durch ansteckendere Virusvarianten oder Reisetätigkeiten gelten weiterhin die bekannten und unveränderten Regelungen der Inzidenzstufe 0 (7-Tage-Inzidenz bis 10), der Inzidenzstufe 1 (über 10 bis 35) und der Inzidenzstufe 2 (über 35).

„Auch in den niedrigen Inzidenzstufen spielen regelmäßige Testungen aller noch nicht vollständig geimpften Personen weiter eine wichtige Rolle, um eine vierte Welle zu verhindern“, unterstreicht Minister Laumann. „Schon im Frühjahr hatte Nordrhein-Westfalen mit dem dichtesten Teststellennetz in Deutschland erfolgreich auf ein besonders konsequentes und frühes Testen als Mittel zur Öffnung von Angeboten und Einrichtungen gesetzt. Zugleich war es damit gelungen, symptomlose Infektionen in großer Zahl aufzudecken und so eine unbemerkte Weitergabe der Infektion durch die Betroffenen frühzeitig zu stoppen.“

Laumann: „Eins muss aber auch klar sein: Wir ernten hier insbesondere die Erfolge der bislang sehr erfolgreich verlaufenen Impfkampagne des Landes Nordrhein-Westfalen. Hier gilt es dran anzuknüpfen: Lassen Sie sich impfen, damit wir auf die vierte Welle, die viele Expertinnen und Experten für Herbst prognostizieren, gut vorbereitet sind!“ 

Quelle: Land NRW

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