Kein 2G erlaubt: Schule sagt Skifreizeit ab

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Für Klassenfahrten gilt in NRW ausnahmslos die 3G-Regel: Schüler, Lehrer und andere Begleitpersonen können neben voller Impfung oder nachgewiesener Genesung auch negative Coronatests vorweisen, um mitfahren zu können.

Eine Schule in Dortmund streicht deshalb eine geplante Skifreizeit einer 8. Klasse im kommenden Winter nach Italien: Sie wollte 2G.

Die Gesamtschule Brackel hatte bei den Eltern durchgesetzt, dass ausschließlich Geimpfte oder Genesene an der Klassenfahrt teilnehmen dürfen. Das erlaubt das Land aber nicht. Die Bezirksregierung Arnsberg betonte, dass alle Klassenfahrten unter die 3G-Regel fallen.

Der Schuldezernent der SPD-regierten Stadt Dortmund hatte zunächst die 2G-Pläne bewilligt. Doch das Schulministerium unter FDP-Ministerin Yvonne Gebauer trägt nur Klassenfahrten mit 3G-Regel.

In Konsequenz strich die Schule die Fahrt. Das Risiko sei den Verantwortlichen zu hoch gewesen, berichten Dortmunder Medien.

Das Problem mit 3G bei einem solchen Klassenausflug sei die Kontaktverfolgung – wenn sich jemand bei einer ungeimpften Person anstecken würde.

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