Nicht angemeldete Versammlung in der Innenstadt

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Symbolbild Polizei

Am Samstagnachmittag, 11. Dezember, kam es in der Innenstadt zu einem Polizeieinsatz anlässlich einer nicht angemeldeten Versammlung der „Querdenker-Bewegung“.

Die Polizei hatte zuvor Kenntnis über den Aufruf zu einem „Protest-Marsch“ erhalten und führte daher Aufklärungsmaßnahmen im Bereich der Innenstadt durch. Informationen über eine konkrete Teilnehmerzahl hatte es vorher nicht gegeben. Angemeldete Versammlungen zu vergleichbaren Themen erfolgten in Hamm in den vergangenen Monaten mit sehr geringen Teilnehmerzahlen.

Für Versammlungsangelegenheiten ist das Polizeipräsidium Hamm die zuständige Versammlungsbehörde, die über die Gestaltung und ggf. das Verbot von Versammlungen bestimmt. In Bezug auf Infektionsschutzbestimmungen und die Formulierung von entsprechenden Auflagen erfolgt dabei eine enge Abstimmung mit der Stadt Hamm.

Um 15 Uhr meldeten Einsatzkräfte 20 Personen im Bereich des Westentors, bis 15.10 Uhr stieg die Anzahl auf zirka 50 an. Diese Gruppierung setzte sich in Bewegung und zog über die Weststraße in Richtung Marktplatz, vereinzelt wurden Plakate gezeigt. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Ansammlung rechtlich als nicht angemeldete Versammlung eingestuft. Eine Versammlungsleitung war nicht erkennbar und angesprochene Personen teilten mit, dass es sich um einen gemeinsamen „Spaziergang“ handeln würde. Die Teilnehmerzahl stieg im Laufe des Aufzugs über die Weststraße, den Chattanoogaplatz und die Königstraße sehr schnell auf zirka 250 an. In der Spitze wuchs der Zug sogar auf 550 Personen, als sich die Versammlung über den Südring zurück in Richtung Westentor bewegte. Aufgrund der unerwartet hohen Personenzahl beschränkten sich die polizeilichen Maßnahmen auf die Abwehr von Gefahren im Umfeld und zur Beweissicherung.

Im weiteren Verlauf teilte sich der Aufzug mehrfach auf. Erst nach Eintreffen von Verstärkungskräften, u.a. der Bereitschaftspolizei, gelang es, den Aufzug zu stoppen und ein Kooperationsgespräch mit einem Versammlungsleiter zu führen. Gegen 17.30 Uhr löste sich die Versammlung dann mit einer gesunkenen Teilnehmerzahl von 50 Personen auf.

Es kam zu vielfachen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung und eine Allgemeinverfügung der Stadt Hamm. Gegen einen Teilnehmer der Versammlung wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und wegen Beleidigung eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dieser Person um den Versammlungsleiter zu Beginn des Aufzuges handelte.

Polizeipräsident Thomas Kubera: „Der Aufzug hätte in der Form niemals stattfinden dürfen. Wir werden den Einsatz unverzüglich nachbereiten. Auch werden wir dabei prüfen, wie rechtswidriges Verhalten, wie wir es gestern erlebt haben, künftig konsequent unterbunden werden kann.“

Quelle: Polizei Hamm

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