9. Internationales Jazzfest Hamm vom 24. – 27.2.

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© Kulturbüro Stadt Hamm

Vier Tage lang – vom 24. bis zum 27. Februar – verwandelt sich das Kurhaus wieder in ein brodelndes Jazz-Mekka. Mit dem „A-Train“ geht es schnurstracks Richtung ungewöhnlicher Hörerlebnisse, tanzbarer Rhythmen und gefühlvollem Sound. Leider gibt aufgrund von Corona weiterhin Einschränkungen bzw. Zugangsbeschränkungen.
Und um alles noch ein bisschen unübersichtlicher zu machen, gelten für die Konzerte und das gastronomische Angebot unterschiedliche Regeln:

Für die Konzerte gilt die 2-G-Regel, d. h. Zutritt haben alle Personen, die geimpft oder genesen (die Erkrankung darf max. drei Monate zurückliegen) sind.
Wer das gastronomische Angebot nutzen möchte, muss allerdings die 2-G-plus-Regel erfüllen. Das bedeutet, dass man geimpft, genesen und entweder zusätzlich geboostert sein oder einen aktuellen negativen Schnelltest einer offiziellen Teststelle vorweisen muss.

Bereits beim Betreten des Hauses kann man alle notwendigen Nachweise vorlegen und erhält nach Prüfung ein farbiges Festival-Bändchen, mit dem zusätzlich zu den Konzerten auch der Besuch der Vinothek, des Kurhaus-Cafés oder des Altbau-Foyers möglich ist, wo Getränke und Snacks erworben werden können.
Selbstverständlich ist es auch möglich, nur die Konzerte zu besuchen – auf Getränke und Co. muss man dann allerdings verzichten.

Für die Gastronomie gilt 2G plus

Karten für das Jazzfest sind im Kulturbüro, bei den bekannten Vorverkaufsstellen und online unter kultur.hamm.de erhältlich.

Quelle: Stadt Hamm

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