Angemeldete Versammlung störungsfrei, Strafanzeige wegen nicht angezeigtem Aufzug

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Quelle: Marcus B.

Eine angemeldete Versammlung in Zusammenhang mit der Kritik an den Corona-Maßnahmen fand am Mittwochabend, 2. März, in Hamm-Mitte statt.

In der Zeit zwischen 18 Uhr und 19 Uhr beteiligten sich in der Spitze rund 100 Personen an der Standkundgebung auf dem Martin-Luther-Platz.

Quelle: Marcus B.

Diese angemeldete Versammlung verlief störungsfrei und wurde von Einsatzkräften der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes begleitet.

Nachdem die Versammlungsleiterin die Standkundgebung für beendet erklärte, formierten sich aus einem Teil der Teilnehmer zwei Kleingruppen in der Größe von 15 und 30 Personen, die mit Sprechparolen und Musik durch Teile der Innenstadt zogen.

Quelle: Marcus B.

In der Folge wurde die Ansammlung rechtlich als nicht angezeigte Versammlung eingestuft. Angestrebte Kooperationsgespräche mit der Polizei wurden von den Teilnehmern abgelehnt und ein erforderlicher Versammlungsleiter gab sich nicht zu erkennen.

Die Einsatzkräfte begleiteten die beiden Kleingruppen, deren Teilnehmerzahl sich im Zuge der Wegstrecke verringerte.

Quelle: Marcus B.

Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ein.

Quelle: Polizei Hamm / Marcus B.

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