Untersuchungen für die B63n starten

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Als Vorbereitung zur Umweltverträglichkeitsstudie für den Nordabschnitt der geplanten B63n zwischen dem Wiescherbach und der Hafenstraße in Hamm beginnen ab Februar so genannte Faunistische Kartierungen. Die entsprechenden Arbeiten für den Südabschnitt wurden bereits im letzten Jahr durchgeführt. Mit den Kartierungen soll entlang des späteren Straßenverlaufs untersucht werden, welche Beeinträchtigungen es für die Fauna (Tierwelt) gibt.

Die Untersuchungen des Gutachterbüros Daber & Kriege GmbH aus Göttingen finden über den Jahresverlauf an rund 20 Terminen statt, um die Entwicklung der Tierarten über das Jahr zu dokumentieren. Da einige der Tiere nachtaktiv sind, finden die Begehungen teilweise nachts oder in der Dämmerung statt. Dazu sind solche Arbeiten auch auf Privatgrundstücken erforderlich (Grundlage § 16a des Bundesfernstraßengesetzes). Zunächst wird ab Februar ermittelt, an welchen Orten welche Tierarten vorkommen – beispielsweise werden vorhandene Nester gesucht oder mit Lebendfallen Tiere kurz gefangen und nach erfolgter Dokumentation wieder frei gelassen. Bei Fledermäusen werden hingegen die Rufe durch Aufnahmegeräte (so genannte Horchboxen) registriert. Diese können dann verschiedenen Fledermausarten zugeordnet werden.

Welche Tierarten untersucht werden sollen, wurde vorab in einer sogenannten Faunistischen Planungsraumanalyse ermittelt. Dabei wurde untersucht, welche Tierarten überhaupt im Bereich der zukünftigen Straße vorkommen können. Als Grundlage dafür diente zum Beispiel, ob es größere Wälder, Flüsse oder andere wichtige Strukturen gibt, die als Lebensraum dienen können. Auf diese Weise wurden 30 Vogel-, drei Fledermaus-, zwei Amphibien- und eine Reptilienart identifiziert, die „planungsrelevant“ sind, also durch verschiedene gesetzliche Vorschriften geschützt werden. Das Ergebnis dieser Analyse wurde mit der Höheren Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg und den Naturschutzverbänden abgestimmt.

Die Ergebnisse der Bestandserhebungen fließen im Anschluss in den Artenschutzbeitrag und die Umweltverträglichkeitsstudie ein. In diesen werden die Auswirkungen der geplanten Straße auf die so genannten Schutzgüter nach Bundesnaturschutzgesetz (z.B. Menschen, Tiere und Pflanzen – aber auch Wasser, Luft, Klima und Landschaft) ermittelt und bewertet. Daraus können im Anschluss erforderliche Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet werden. Die Umweltverträglichkeitsstudie und der Artenschutzbeitrag sind damit wichtige Bestandteile des Planungsprozesses für die B 63n, durch welche die Belange der Umwelt ermittelt und bei der Planung berücksichtigt werden können.

Quzelle: Stadt Hamm

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