Anmeldephase für städtische Grundschulen

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Schule - Klassenraum (pixabay)

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren wurden, werden zum 01. August 2024 schulpflichtig. Für die künftigen Erstklässler: innen beginnt ab Montag, 16. Oktober, die Anmeldephase.

Die Kinder müssen im Zeitraum von Montag, 16. Oktober, bis Donnerstag, 19. Oktober, an den Grundschulen angemeldet werden. Die Sekretariate sind von 8 bis 11 Uhr geöffnet, am Montag- und Mittwochnachmittag zusätzlich auch von 17 Uhr bis 19 Uhr. Je nach Schule kann es für die Anmeldung erforderlich sein, vorab einen Termin mit der Schule zu vereinbaren – entsprechende Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Schule.

Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch beziehungsweise die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt möglich. Die Gebühr beträgt zehn Euro. Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch. Kinder, die nach dem 30. September 2018 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Schulleitung.

Quelle: Stadt Hamm

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