Digitale Endgeräte – LINKE weist auf erweiterten Beihilfeanspruch hin

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Tablet (pixabay)

“Wir befinden uns seit Monaten in der Situation, dass die Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung die soziale Spaltung in dieser Stadt verschärft. Unsere bisherigen Vorstöße dem entgegenzuwirken, wurden allerdings bislang auch von den Vertretern der jetzt amtierenden Koalition aus SPD, Grünen und FDP abgelehnt”, stellt Roland Koslowski, DIE LINKE im Rat klar. “Mit der erneuten Schließung der Schulen für den Präsenzunterricht ist es wichtig, die Qualitätsunterschiede im Distanzunterricht anzugehen.”

Dazu gehöre auch die Ausstattung mit digitalen Endgeräten, wie Selda Izci ergänzt: “Die städtischen Endgeräte reichen nicht für alle Schülerinnen und Schüler. Die Zuteilung nach Bedarf ist für die Schulen in der jetzigen Situation kaum zu schaffen. Deswegen ist es nochmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass Beihilfen vom Jobcenter für privat beschaffte Geräte gezahlt werden können. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde kürzlich auf Bundesebene erweitert. Neben den Empfängern von SGB-II und SGB-XII sind nun auch Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten erfasst. Wir hoffen, dass die Familien, die bereits durch Kurzarbeit oder Verlust des Arbeitsplatzes finanziell überfordert sind, die Kraft haben, die Beantragung zu bewerkstelligen”, ergänzt Selda Izci, DIE LINKE im Rat der Stadt Hamm. “Die Ausstattung mit digitalen Endgeräten muss als ein mit Schulbüchern vergleichbarer Bedarf anerkannt und umgesetzt werden.”

Eine Übersichtsseite zum Anspruch auf digitale Endgeräte für den Distanzunterricht hat der Erwerbslosenverein Tacheles erstellt: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/

Quelle: DIE LINKE

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