Presseerklärung des LAFP NRW: Beamter vorläufig des Dienstes enthoben

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Polizist im Dienst / Symbolbild, Quelle Polizei NRW

Das LAFP NRW hat einen Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Hamm aus zwingenden dienstlichen Gründen vorläufig des Dienstes enthoben.

Aufgrund von mehreren bekannt gewordenen Sachverhalten, die den dringenden Verdacht von Dienstpflichtverletzungen begründen, bestehen erhebliche Zweifel an der Eignung zur Ausübung des Polizeiberufs des betreffenden Polizeibeamten.

Darüber hinaus wurde im Zusammenhang mit einem der Sachverhalte ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Verdachtes der Volksverhetzung eingeleitet.

Das laufende Disziplinarverfahren wird beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) als höhere Disziplinarbehörde geführt. Auf der Grundlage des Landesdisziplinargesetzes ist das LAFP NRW höhere dienstvorgesetzte Stelle und führt die Aufsicht über die 47 Kreispolizeibehörden des Landes NRW in Disziplinarangelegenheiten.

„Wer rassistische, fremden- oder ausländerfeindliche Auffassungen vertritt oder sich zu eigen macht, hat in einer bürgerorientierten und konsequent der Demokratie und dem Rechtsstaat verpflichteten Polizei keinen Platz. Jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte ist per Eid verpflichtet, jederzeit für die Grundwerte unserer Verfassung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einzutreten. Daran darf es nie einen Zweifel geben“, erklärt der Direktor des LAFP NRW Michael Frücht.

Extremismus gleich welcher Form, Fremdenfeindlichkeit sowie Diskriminierungen werden in keiner Weise geduldet. Polizistinnen und Polizisten müssen über jeden Verdacht erhaben sein, extremistische Ideologien, fremdenfeindliche und diskriminierende Anschauungen zu vertreten oder zu dulden. Zuwiderhandlungen werden konsequent verfolgt und geahndet. Daher wird das Disziplinarverfahren gegen den Hammer Polizeibeamten mit dem Ziel der Entlassung betrieben.

Wir bitten um Verständnis, dass zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten der betroffenen Person sowie aufgrund der aktuell laufenden straf- und displinarrechtlichen Ermittlungen keine weiteren Auskünfte möglich sind.

Quelle: Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der
Polizei NRW

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