Infos zur Rückerstattung bei städtischen Veranstaltungen

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Konzert Lizensfreies Bild von "pixabay.com"

Alle Veranstaltungen der Stadt Hamm bis zum 31. August sind abgesagt. Damit folgt die Stadt Hamm der Ankündigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Armin Laschet vom 16. April. Für bereits erworbene Eintrittskarten wird der Kaufpreis zurückerstattet. Dabei gilt: Sind die Eintrittskarten bei einer lokalen Vorverkaufsstelle (Westfälischer Anzeiger, Verkehrsverein „Die Insel“, TicketCorner) oder einem anderen Ticketshop erworben worden, müssen sie dort zurückgegeben werden, der Ticketpreis wird entsprechend vor Ort erstattet.

Sind die Eintrittskarten über das Callcenter von CTS Eventim oder im Web-Shop erworben worden, muss man sich direkt an den Kundenservice von Eventim unter www.eventim.de wenden.

Sind die Eintrittskarten über das Callcenter oder im Web-Shop von Ticketmaster erworben worden, muss man sich direkt an den Kundenservice von Ticketmaster unter www.ticketmaster.de wenden.

Direkt im Kulturbüro erworbene Karten werden ausschließlich schriftlich und bargeldlos erstattet. Man kann zwischen der Auszahlung des Ticketpreises oder der Ausstellung eines Wertgutscheines mit dreijähriger Gültigkeit wählen. Kunden können die Karten mit Angaben zu ihrem Namen und Vornamen ihrer vollständigen Anschrift, ihrer Bankverbindung (IBAN / BIC) und der Angabe, ob eine Erstattung mit Wertgutschein oder Überweisung gewünscht ist, zurücksenden oder online das Erstattungsformular unter www.hamm.de/kultur nutzen.

Das Formular kann auch telefonisch unter Tel. 02381/17-5555 angefordert werden. Wichtig: Für eine Erstattung müssen die Karten dem Antrag in jedem Fall beigefügt werden!
Da die Abarbeitung der Rückerstattungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, bittet das Kulturbüro alle Kunden um Geduld und den Verzicht auf Rückfragen: Alle Anfragen und Erstattungsanträge werden bearbeitet.

Quelle: Stadt Hamm

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