Einbürgerung: Briten müssen sich beeilen

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England (pixabay)

Ende des Jahres, genauer gesagt mit Ablauf des 31. Dezember 2020, scheidet das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Der so genannte „Brexit“ hat auch für 50 Menschen aus Hamm, die ausschließlich einen britischen Pass besitzen und die die zeitliche Einbürgerungsvoraussetzung (acht Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet) erfüllen, große Auswirkungen. Für die Hammer Briten wird die Zeit der Entscheidung, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben möchten, immer kürzer: Die Einbürgerung, mit der Möglichkeit, die britische Staatsangehörigkeit zu behalten, besteht daher nur noch, soweit die Einbürgerung bis zum 31. Dezember 2020 beantragt wird, die Einbürgerungsvoraussetzungen bei Antragstellung und auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt werden. Seit den ersten „Brexit-Gesprächen“ 2016 haben sich 65 Briten in Hamm einbürgern lassen. Zudem leben aktuell 243 deutsch-britische Doppelstaater in Hamm.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit bringt einige Vorteile – unter anderem entfällt die Notwendigkeit, sich um ausländerrechtliche Angelegenheiten kümmern zu müssen oder es eröffnet sich die Möglichkeit, ohne Visum in viele Länder innerhalb und außerhalb Europas zu reisen. Zudem erwirbt man damit das Recht der freien Berufswahl. Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz setzt allerdings grundsätzlich voraus, dass für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des Heimatstaates aufgegeben wird oder diese mit der Einbürgerung verloren geht. Von dieser Vorschrift wird allerdings abgewichen, wenn es sich um Bürger eines EU-Landes handelt.

Der betroffene Personenkreis wurde in der vergangenen Woche von der Stadt angeschrieben. Es wird empfohlen, bei Interesse an dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit umgehend einen persönlichen, vertraulichen, kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin beim Amt für Soziale Integration (telefonisch unter 17-6767oder per Mail an einbuergerung@stadt.hamm.de) zu vereinbaren.

Quelle: Stadt Hamm

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