GEW kritisiert Gebauers Stufenplan: „Alles Wichtige Fehlanzeige“

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Klassenzimmer (pixabay)

„Teststrategie und technische Lösungen: Fehlanzeige; Anpassung der Inhalte: Fehlanzeige; Vorherige Beteiligung: Fehlanzeige.“

Kein gutes Haar lässt die Bildungsgewerkschaft GEW NRW an Schulministerin Yvonne Gebauers Stufenplan für den Unterricht nach den verlängerten Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021.

Gebauers „drei Szenarien für einen angepassten Schulbetrieb“ ließen „leider erneut … klare und mutige Entscheidungen“ vermissen, kritisiert die GEW.

„Es verfestigt sich der Eindruck, dass das Ministerium den Ernst der Lage ignoriert und nach neun Monaten Pandemie und sich verschärfendem Infektionsgeschehen nur Altbekanntes präsentiert. Notwendige Entscheidungen unterbleiben.

Inhaltlich bieten die Szenarien nichts Neues und schränken die Handlungsmöglichkeiten der Verantwortlichen vor Ort eher ein. Die Vorgaben der höchsten Stufe 2 bleiben hinter den derzeitigen Vorgaben zurück.

Teststrategie und technische Lösungen: Fehlanzeige; Anpassung der Inhalte: Fehlanzeige; Vorherige Beteiligung: Fehlanzeige.

Wie berichtet, will die Landesregierung bis zum 7. Januar 2021 entscheiden, wie es in den Schulen weitergeht. Am 5. Januar beraten sich die Länderchefs mit der Kanzlerin. Folgende drei Szenarien kommen für Gebauer in Betracht:

Stufe 1: Angepasster Schulbetrieb:

Es findet Präsenzunterricht unter Berücksichtigung der bekannten Vorgaben statt. Es gelten die bekannten und strengen Hygieneregeln. In Einzelfällen können Schulleiterinnen und Schulleiter nach Maßgabe der Distanzlern-Verordnung (DistanzlernVO) Distanzunterricht nach Anzeige bei der Schulaufsicht dann einrichten, wenn anders das Angebot an Präsenzunterricht an der Schule nicht aufrechterhalten werden kann. Die Schulkonferenz ist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren.

Stufe 1+: Angepasster Schulbetrieb in Hotspots:

In Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz oberhalb von 200 können die örtlichen Ordnungsbehörden durch Allgemeinverfügung schulscharf Einschränkungen des Schulbetriebs anordnen, die u.a. zu einer Teilung von Klassen oder Kursen führen können und damit in der Regel parallel bzw. im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht erforderlich machen.

Die Jahrgangstufen 1 bis 7 und sämtliche Abschlussklassen (vgl. dazu die Anlage: Abschlussklassen) bleiben davon ausgenommen. Zudem können weitergehende Pflichten zum Tragen einer Alltagsmaske für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Klassen 3 und 4 während des Unterrichts sowie zu Zeiten des Offenen Ganztags vorgesehen oder der Sportunterricht eingeschränkt werden.

Diese Allgemeinverfügungen werden von den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten vorgelegt und bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales; das Ministerium für Schule und Bildung wird beteiligt.

Stufe 2: Landesweit eingeschränkter Schulbetrieb:

Der Schulbetrieb wird landesweit eingeschränkt. Ziel ist es dabei, den Präsenzunterricht für die Klassen 1 bis 7 – wo immer möglich – sicherzustellen. Ab einschließlich Klasse 8 kann Distanzunterricht im Wechsel von Präsenz- und Distanzbetrieb mit Ausnahme der Abschlussklassen vorgesehen werden.

Zudem kann eine generelle Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder eine Reduzierung von Sportunterricht und Förderangeboten notwendig werden.

Bei einer besonders kritischen Infektionslage sind auch weitergehende Einschränkungen möglich. Für einen landesweit eingeschränkten Schulbetrieb bedarf es einer Grundsatzentscheidung der Landesregierung.

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