Nach Osterferien Testpflicht für Schüler möglich

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Schüler mit Mundschutz im Klassenraum. Am festen Platz in der Klasse muss die Bedeckung seit dem 1. September nur noch freiwillig getragen werden. (Symbolbild Pixabay)

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat sich gestern Abend im ZDF bei Markus Lanz zum weiteren Vorgehen in den Schulen geäußert.

Ob, wie im Moment geplant, der Wechselunterricht nach den Osterferien wie in den 14 Tagen zuvor fortgesetzt werden könne, dahinter stehe angesichts der stark steigenden Infektionszahlen noch ein Fragezeichen, sagte Laschet.

Die Schulen müssten aufs Prinzip „Testen, Testen, Testen“ setzen. Jede Schule in NRW habe noch vor den Ferien Testkits für mindestens einen Test für alle Schüler bekommen, behauptete der Ministerpräsident und blieb trotz Widerspruchs einer Ärztin und Mutter aus der Runde dabei.

Nach den Ferien sind in jeder Schule zweimal wöchentlich Tests vorgesehen. Er sei nicht zufrieden damit, erklärte Laschet, dass sich – je nach Schule – doch eine messbare Anzahl an Schülern dem Test verweigert hätten.

Da diese Testungen ein entscheidendes Mittel dafür seien, zumindest eingeschränkt Präsenzunterricht aufrecht erhalten zu können, erwäge er, die Tests in den Schulen zur Pflicht zu machen.

Weil Kinder in diesem Jahr viel stärker von Mutationen des Coronavirus betroffen seien, brauche es klare Regeln.

Die SPD im Landtag spricht sich ebenfalls dafür aus, dass ein negatives Testergebnis nach den Osterferien Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht sein soll. Allerdings sollen die Tests zu Hause gemacht werden und nicht in der Schule.

Auch der  Städte- und Gemeindebund NRW fordert eine rechtsverbindliche Corona-Testpflicht an den Schulen: Da der Selbsttest mit keinerlei gesundheitlichen Risiken verbunden sei, sei eine Teilnahmepflicht zumutbar.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) nannte eine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte bei einer Pressekonferenz am Mittwochmittag (31.3.) „moralisch absolut vertretbar“ angesichts der momentanen Lage.

In Sachsen gibt es die Testpflicht schon:

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das vom Bundesland Sachsen verhängte Zutrittsverbot an Schulen bestätigt. Nach OVG-Angaben stellten mehrere Schülerinnen und Schüler Eilanträge gegen die Regelung. Laut sächsischer Corona-Schutzverordnung müssenalle Personen, die das Schulgelände betreten, einen negativen Corona-Testnachweisen. Das Gericht vertritt die Ansicht, dass die entsprechende Regelung „voraussichtlich rechtsmäßig“ ist. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.

Das OVG hält die Regel für „hinreichend bestimmt“, zumal auch Testergebnisse von Selbsttests anerkannt werden, „die nicht mit beachtlichen Schmerzen einhergehen“. Somit werde das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nicht verletzt. Zugleich stellte das Gericht fest, dass es keine vergleichbare Maßnahme gibt, um die Ausbreitung des Coronavirus in Schulen zu verhindern. (Quelle: MDR)

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