Ab Montag bis Inzidenz 200 Wechselpräsenz an allen Schulen – Bei Testverweigerung kein Anspruch auf Distanzunterricht

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Schule (pixabay)

Am kommenden Montag, 19. April, soll nach einer Woche Distanzunterricht nach den Osterferien der Wechsel-Präsenzunterricht wieder beginnen. Das gab am Mittwochnachmittag, 14. April, Schulministerin Yvonne Gebauer bekannt.

Die FDP-Ministerin berief sich auf die Pläne für das erweiterte Bundesinfektionsschutzgesetz, das Wechselpräsenz bis zu einer Inzidenz von 200 vorsieht und bis zur Inzidenz 100 sogar vollen Präsenzunterricht. Das Gesetz muss noch durch den Bundestag.

„So weit gehen wir nicht“, machte Gebauer klar.

In Kreisen und kreisfreien Städten unter Inzidenz 200 werden alle Schulen am Montag, 19. 4., wieder in den Wechselunterricht von Präsenz- und Distanzlernen wechseln. Noch offen ist damit die Entscheidung für Regionen mit Inzidenz knapp an dieser Grenze: Der Kreis Unna liegt heute bei 181, der Märkische Kreis annähernd bei 200.

Unterricht im Wechselmodell in Kleingruppen sei „in der jetzigen Situation verantwortbar“, unterstrich Gebauer ihre Überzeugung. „Dieser Wechselunterricht ist jetzt die Perspektive, wie wir auf längere Sicht den Unterricht in Nordrhein-Westfalen organisieren wollen.“

Es sei keine Perspektive für die Schülerinnen und Schüler, jetzt bis zu den Sommerferien im reinen Distanzunterricht zu verharren. Präsenzanteile seien für das soziale Miteinander zu wichtig.

Das Wechselmodell „sorgt dafür, dass die Hälfte der Schülerinnen und Schüler jeweils in der Schule und die andere Hälfte zu Hause ist“.

Die am Montag in Kraft getretene Testpflicht – verpflichtende regelmäßige Coronaschnelltests – gilt für alle Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und weitere an der Schule Beschäftigten.

Die Schüler/innen testen sich selbst – die Lehrkräfte übernehmen lediglich die Aufsicht, unterstrich die Ministerin.

Dies geschieht zweimal pro Woche in der Schule – „ansonsten ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.“ Gebauer machte auf Nachfrage klar:

„Bei einer Verweigerung des Tests haben die Kinder und Jugendlichen KEINEN Anspruch auf Distanzunterricht.“

Eltern, die mit einer Testung in der Schule nicht einverstanden sind, können der Schule einmal pro Woche einen negativen „Bürgertest“ vorlegen, so Gebauer. Das Testverfahren sei zielführend wie zumutbar.

Wann die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen geimpft werden (priorisiert sind nur die Grund- und Förderschullehrkräfte), ist laut Gebauer völlig offen.

Einen dringenden Appell richtete die Ministerin an die Eltern: „Nehmen Sie Ihren Kindern die Ängste und Sorgen vor der Testung – ermöglichen Sie Ihnen durch den Schulbesuch ein Stück Normalität.“

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