Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplan „Südlich Holtkamp“

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Hausbau (pixabay)

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes „südlich Holtkamp“ soll von Donnerstag, 22. April, bis einschließlich Mittwoch, 5. Mai, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer „Online-Beteiligung“ mit Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der circa 0,9 Hektar große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04.078 liegt im Stadtbezirk Hamm-Pelkum, im gleichnamigen Ortsteil und umfasst einen nördlichen Teilbereich einer bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche südlich der Straße Holtkamp. Teil des Geltungsbereichs ist ein bestehender Wirtschaftsweg, der im Zuge der Wohngebietsentwicklung im Norden zur Erschließungsstraße ausgebaut werden soll. Im Nordwesten des Plangebiets befinden sich bereits seit Jahrzehnten drei Doppelhäuser südlich der Straße Holtkamp. Im Westen ist hingegen ein achtgeschossiges Mehrfamilienhaus etwas abgerückt von der Straße vorzufinden, dass diesen Bereich städtebaulich dominiert. Mit dem Wohnquartier westlich der Straße Auf dem Höhkamp sowie nördlich der Straße Holtkamp schließen sich hier jedoch ebenfalls überwiegend Einfamilienhausstrukturen und kleinere Mehrfamilienhauseinheiten an.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen erstmals die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung des Bereichs geschaffen werden, um der aktuellen Nachfragesituation auf dem Wohnungsmarkt Rechnung zu tragen. So wird damit ein Beitrag zu dem vom Rat der Stadt Hamm im Jahr 2017 beschlossenen Ziel der Wohnbaulandinitiative zur Mobilisierung weiterer Wohnbau-flächen geleistet. Die städtebauliche Arrondierung des bestehenden Siedlungskörpers erfolgt dabei im Sinne einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung. Geplant ist eine aufgelockerte Bebauungsstruktur mit Einfamilienhäusern überwiegend in Form von Doppelhäusern, die sich harmonisch in die überwiegend vorhandenen kleinteiligeren Strukturen in der Umgebung einfügt.
Ein vom Rat gefasster Aufstellungsbeschluss liegt bereits vor. Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 (1) BauGB findet vom 22.04.2021 bis einschließlich 05.05.2021 als Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung mit paralleler Online-Beteiligung statt.

Die Planungsunterlagen sind im Bauportal der Stadt Hamm (www.hamm.de/bauportal) abrufbar. Das Stadtplanungsamt steht den Bürgerinnen und Bürgern darüber hinaus unter der Telefonnummer 02381 – 17-4101 zur Verfügung, um die Planung telefonisch zu erörtern oder einen Termin zur Einsicht der Planunterlagen im Technischen Rathaus oder zur Besprechung zu vereinbaren. Der Öffentlichkeit wird damit die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan „Südlich Holtkamp“
https://www.presse-service.de/medienarchiv.aspx?medien_id=227919

Quelle: Stadt Hamm

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