Anmeldetermine der Grundschulen starten

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Schule (pixabay)

Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und dem 30. September 2016 geboren wurden, werden zum 1. August 2022 schulpflichtig. Die Kinder müssen im Zeitraum zwischen Montag, 4. Oktober, und Donnerstag, 7. Oktober, an den Grundschulen angemeldet werden (täglich 8 bis 11 Uhr, montags und mittwochs zusätzlich 17 bis 19 Uhr). Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist es erforderlich, vorab einen Termin in der Schule zu vereinbaren. Zum Anmeldeverfahren bieten die Schulen auch Hinweise auf den Homepages der jeweiligen Schule an.

Eltern und Erziehungsberechtigte haben dabei das Recht der freien Schulwahl. Sofern Eltern ihr Kind an der nächstgelegenen Grundschule anmelden, besteht im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Kapazität ein Aufnahmeanspruch. Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin.

Zur Anmeldung in der Schule muss das Familienstammbuch bzw. die Geburtsurkunde des Kindes mitgebracht werden. Die Anforderung einer Ersatzurkunde ist für Kinder, die in Hamm geboren worden sind, unter www.hamm.de/standesamt möglich. Die Gebühr beträgt zehn Euro.

Quelle: Stadt Hamm

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