„Ampel“-Mehrheit beschließt neue Coronaregeln

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Ampel / Verkehr / Fahrrad (Pixabay)

Der Bundestag hat heute, 18  11., das neue Infektionsschutzgesetz mit der Mehrheit der Ampel-Parteien beschlossen.

398 Abgeordnete stimmten für das neue Infektionsschutzgesetz, 254 dagegen, 36 enthielten sich. Der Bundesrat muss morgen noch zustimmen. CDU/CSU droht mit Ablehnung.

Damit könnte eine Blockadesituation entstehen.

Folgendes beschloss heute der Bundestag:

  • Fälscher von Tests, Genesenen- oder Impfnachweisen werden mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft.
  • 3G in Verkehrsmitteln einschließlich  Flugzeugen, Ausnahmen u.a. für Kinder.
  •  Pflegeheime, Kliniken und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen dürfen nur mit einem tagesaktuellen negativen Test betreten werden.
  • 3G am Arbeitsplatz, wenn im Betrieb Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann.  Homeoffice-Pflicht.

Die Länder sollen auch weiter harte Maßnahmen ergreifen können, etwa Einschränkungen in Freizeit, Kultur und Sport. So hat NRW-Minusterpräsident Hendrik Wüst (CDU) wie berichtet schon die 2G-Regel für den gesamten Freizeitbereich angekündigt,  einschließlich Gastronomie,  Weihnachtsmärkte und Fußballstadien. In Kraft treten wird es voraussichtlich Mitte nächster Woche.

Das neue Buninfektionsschutzgesetz sieht  keinen flächendeckenden Lockdown vor.

Nicht verboten werden dürfen zum Beispiel Gottesdienste und Tourismus. Auch flächendeckende Geschäftsschließungen oder ein Beherbergungsverbot sind nicht mehr zulässig.

Schulen und Kitas sollen grundsätzlich geöffnet bleiben. Möglich ist Schließung in Einzelfällen bei Coronaausbrüchen.

Quelle: Ausblick am Hellweg

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