Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Online-Portal für Gesundheitseinrichtungen freigeschaltet

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Seniorenheim (pixabay)
Seit dem 16. März müssen Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen Beschäftigte ohne Immunisierungsnachweis an die Stadt melden. Dafür steht ein Online-Portal zur Verfügung.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht greift ab dem 16. März bei Einrichtungen und Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung (gemäß Paragraph 20a des Infektionsschutzgesetzes). Die Einrichtungsleitungen sind verpflichtet, ihre Beschäftigten, die keine Impfung, Immunisierung oder ein Impfhindernis (z. B. Unverträglichkeiten) nachweisen können oder bei denen die Einrichtungsleitung Zweifel an der Echtheit des Nachweises hat, an die Stadt Hamm zu melden. Dafür haben sie bis zum 31. März Zeit. Wichtig: Es müssen ausschließlich die vorgenannten Beschäftigtengruppen gemeldet werden. Immunisierte Beschäftigte dürfen nicht gemeldet werden.

Unter folgendem Link ist das Online-Portal ab dem 16. März aufrufbar: ham-immu.gesundheitsamt-service.de.

Im Anschluss an die Meldung klärt das Gesundheitsamt den jeweiligen Sachverhalt und hört die Betroffenen an. Auch die betroffene Einrichtungsleitung wird über den weiteren Fortgang des Verfahrens grundsätzlich informiert, wobei die Grundsätze des Datenschutzes selbstverständlich beachtet werden.

Quelle: Stadt Hamm

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