Maskenpflicht bleibt – Aufhebung der 3G-Zugangsregelung für städtische Dienstgebäude

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Rathaus Hamm © Thorsten Hübner

Ab Heute, 4. April, fällt für den Zugang zu den städtischen Dienstgebäuden und zum Kommunalen Jobcenter die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) mit Zugangsbeschränkung und Terminvergabe weg. Die Maskenpflicht bleibt vorerst bestehen.

Aufgrund der stark steigenden Corona-Infektionszahlen hatte die Stadt Hamm seit Montag, 24. Januar, ihren Publikumsverkehr weitgehend auf Termingeschäft umgestellt und 3G-Zugangskontrollen eingeführt. Ab Montag, 4. April, fallen diese Regelungen weg. Allerdings bleibt die Maskenpflicht bis auf Weiteres bestehen. Die Stadtverwaltung macht mit der Beibehaltung der Maskenpflicht von ihrem Hausrecht Gebrauch. Dies geschieht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ebenso wie des städtischen Personals.

Insbesondere soll die Wahrscheinlichkeit verringert werden, dass sich Infektionen in der Belegschaft rasant ausbreiten und deshalb Serviceleistungen reduziert oder gar eingestellt werden müssten. Auch bei Veranstaltungen der städtischen Kulturinstitute in Innenräumen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Quelle: Stadt Hamm

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