Reiten in der Natur: nur mit gültiger Plakette!

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Pferd - Natur (pixabay)

Reiterinnen und Reitern nutzen die warme Jahreszeit gern für einen Ausritt in der Natur. Zum Start der Reitsaison weist die Stadt Hamm darauf hin, dass hierfür ein gültiges Kennzeichen mit einer jährlich zu erneuernden Plakette notwendig ist. Das Kennzeichen muss gut sichtbar beidseitig am Pferd angebracht werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Freizeitreiter, Reitvereine und Reiterhöfe, die private oder öffentliche Wege in der freien Landschaft oder im Wald nutzen. Dabei bezieht sich das Kennzeichen auf den Halter und nicht auf das jeweilige Pferd.

Die Reitkennzeichen dienen als Nachweis dafür, dass die Reitabgabe bezahlt wurde. Mit der Einnahme werden bestehende Reitwege wie im Ostholz instandgehalten und neue angelegt. Reitende ohne Kennzeichen müssen mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen. Das Kennzeichen und die Plaketten können beim Umweltamt der Stadt Hamm (Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm) erworben werden.

Telefonisch können Anfragen bei Frau Speight, Tel. 02381 17-7119 oder Frau Knippenkötter, Tel. -7112 gestellt werden.

Weitere Infos bietet die Stadt Hamm unter www.hamm.de/umwelt/rund-um-das-tier/reitwegenetz.

Quelle: Stadt Hamm

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