Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen im Schuljahr 2023/24 startet

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Schule (pixabay)

Die Halbjahreszeugnisse der Kinder des vierten Jahrgangs werden in der Woche vom 16.01.2023 bis 20.01.2023 ausgegeben. Die Schulen sprechen mit diesem Zeugnis eine Schulformempfehlung für die Sekundarstufe I aus. Die Erziehungsberechtigten melden nach Beratung durch die abgebende Schule ihr Kind an einer Schule/Schulform der Sekundarstufe I ihrer Wahl an. Sofern der Wunsch der Erziehungsberechtigten und die Schulformempfehlung nicht übereinstimmen, findet im Zuge der Anmeldung ggfs. eine Beratung durch die weiterführende Schulen statt.

Folgende Anmeldetermine für die weiterführenden Schulen sind vorgesehen:
Gesamtschulen vom 20.01.2022 bis 26.01.2023
Gymnasien, Hauptschulen, Realschulen vom 06.02.2022 bis 17.02.2023

Die Erziehungsberechtigten melden im Rahmen der Schulpflicht ihr Kind für den Besuch einer weiterführenden Schule an. Je nach Schule ist es eventuell erforderlich, vorab einen Termin mit der Schule zu vereinbaren. Informationen über das konkrete Vorgehen, die Terminvergabe und die für die Anmeldung notwendigen Unterlagen sind auf den Homepages der jeweiligen Schulen hinterlegt. Falls zu viele Anmeldungen für eine Schule oder Schulform vorliegen, werden die zur Verfügung stehenden Plätze im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Aufnahmeverfahrens vergeben.

Weitere Informationen zu den weiterführenden Schulen in Hamm und zu den einzelnen Bildungsangeboten sind unter www.hamm.de/alles-rund-um-schule/uebergang-sek1 zu finden. Zudem ist dort als weitere Orientierungshilfe die Broschüre „Schulkompass für die weiterführenden Schulen“ als Download bei den Linktipps hinterlegt.

Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I die Fachoberschulreife mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe anstreben, können sich vom 20.01.2023 bis 10.02.2023 an einem Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Berufskolleg zur Aufnahme in die Sekundarstufe II anmelden. Schülerinnen und Schüler der Gymnasien schließen die Sekundarstufe I mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9 ab und erlangen dadurch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Daneben besteht bei den Berufskollegs die Möglichkeit, sich für einen Bildungsgang zur beruflichen Qualifizierung bzw. zum Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse (z.B. Mittlerer Schulabschluss oder Fachhochschulreife) anzumelden. Anmeldungen zu teilzeitschulischen Bildungsgängen im Rahmen der dualen Ausbildung sind ganzjährig möglich. Die einzelnen Berufskollegs haben hierbei unterschiedliche Schwerpunkte.

Infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 wird es an den Gymnasien im Schuljahr 2023/24 in der gymnasialen Oberstufe keine Einführungsphase geben. Gleichwohl wird es aber Wiederholer:innen des letzten G8-Jahrganges sowie Schüler:innen aus anderen Schulformen geben, die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten. Zur Abdeckung dieses Bedarfs ist das Märkische Gymnasium als sogenanntes Bündelungsgymnasium für Hamm eingerichtet.

Für Anmeldungen im Übergang Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II bzw. zum Berufskolleg/Berufsschule für das Schuljahr 2023/24 gibt es das zentrale Anmeldesystem „Schüler Online“. Alle Schülerinnen und Schüler können sich damit zentral über das Internet anmelden, wenn sie ein Berufskolleg, eine Berufsschule oder die gymnasiale Oberstufe an einer Gesamtschule, einem Gymnasium, einem Berufskolleg der Stadt Hamm besuchen möchten. Im Zeitraum vom 20.01.2023 bis 10.02.2023 können sich die Schülerinnen und Schüler online unter www.schueleranmeldung.de anmelden und das ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular mit den geforderten Unterlagen per Post versenden.

Nähere Informationen zu „Schüler Online“ in Hamm finden sich unter www.hamm.de/schueler-online. Falls zu viele Anmeldungen für eine Schule oder Schulform vorliegen, werden die zur Verfügung stehenden Plätze im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Aufnahmeverfahrens vergeben. Mehr zu den Angeboten und Anmeldemodalitäten finden sich auf den jeweiligen Homepages der Schulen.

Quelle: Stadt Hamm

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