Donald Duck im Eiscafé: Bei falscher Registrierung droht jetzt ein Bußgeld

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Pizza und Wein im italienischen Restaurant / Foto Archiv Rundblick

„Wie sieht das denn jetzt praktisch aus mit dem Bußgeld im Restaurant? Soll der Kellner die Polizei rufen?“ – „Der Wirt muss eine gewisse Plausibilität in dem Namenseintrag erkennen. Wer Donald Duck dorthin schreibt, ist im Zweifel nicht Donald Duck.“

Unfreiwillige Komik durchsetzte die Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am frühen heutigen Abend, 29. 9., im Anschluss an die Videokonferenz der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin. Wie möglichst einheitlich auf die vielerorts steigenden Coronafallzahlen reagieren?

Dazu teilte Laschet vor der Presse im Landtag mit, was fortan für NRW gelten soll.

Bitte registrieren: Wer im Café (hier Eiscafé Venezia in Unna) seine Daten falsch angibt, begeht fortan eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Sofern er/sie nach falscher Datenangabe gefunden wird… (Archiv RB)
  • Wer in Gaststätten, Kneipen, Cafés, Restaurants etc. falsche Daten in die Registrierungsliste einträgt, begeht jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld belegt, dessen Höhe noch nicht feststeht.
  • Für die korrekte Führung der Listen zuständig ist der Wirt. Dieser, so Laschet auf die Frage, ob der Gastwirt beim Verdacht falscher Angaben denn die Polizei rufen solle, müsse in den Daten der Gäste „eine gewisse Plausibilität erkennen“. Dass Spiderman ein Eiscafé in Unna besucht oder sich Donald Duck mit Tick, Trick und Track zum Pizzaessen in Fröndenberg trifft, ist demzufolge wenig plausibel. Allerdings, so musste auch Laschet einräumen: Saugt sich ein Gast einfach einen völlig normal klingenden Namen nebst einer Phantasieadresse aus den Fingern, wird es „schwierig“ mit der Ahndung der Ordnungswidrigkeit.
  • Es soll keine flächendeckenden Kita- und Schulschließungen mehr geben. „Wir habenviel gelernt über das Lüften“, beteuerte der Ministerpräsident mit Blick auf die Schulen.

Lüften, dazu die inzwischen „eingeübten“ Hygienevorschriften, Mindestabstand von 1,5 Metern und Maskenpflicht wie bereits bestehend sollen unverändert Bestand haben. „Wir dürfen keinen zweiten Lockdown riskieren“, warnte Armin Laschet eindringlich.

Ministerpräsident Armin Laschet bei der Pressekonferenz im Landtag. (Screenshot / Quelle Land NRW)
  • Für private Feiern formulierte Laschet seinen Wunsch nach Differenzierung. Es gebe Feiern „mit 40, 50 Jugendlichen, die Party machen“, es gebe große, lange geplante Feste wie Hochzeiten oder runde Geburtstage, es gebe Feiern aus traurigen Anlässen wie Beerdigungen.

„Wir setzen darauf, dass die Bürger auf Feiern verzichten, die nicht nötig sind.“

  • Beschränkungen bei der der Teilnehmerzahl privater Feiern sollen vom Infektionsgeschehen in der jeweiligen Stadt bzw. im jeweiligen Kreis abhängen: Ab 35 Infizierte auf 100.000 Einwohner müssen die örtlichen Behörden gemeinsam Lösungen finden, sagt der Ministerpräsident. Ab 50 auf 100.000 Einwohnern dürfen nur noch 25 Personengemeinsam feiern. Da dies in den eigenen vier Wohnungen und Häusern der Bürger weder kontrolliert werden kann noch soll, gilt für dieses häusliche Umfeld die Kontaktbeschränkung lediglich „als dringende Empfehlung“.

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