Harter Lockdown von Mittwoch an – Alkoholgenuss im öffentlichen Raum verboten

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Leere Stadt (pixabay)

Der harte Lockdown soll wie erwartet noch zwei Wochen vor Weihnachten beginnen – am kommenden Mittwoch, 16. Dezember.

Dann müssen die meisten Geschäfte in Deutschland müssen wegen der Corona-Pandemie schließen, und zwar (zunächst) bis zum 10. Januar. So lange sollen, wie schon berichtet, auch die Schulferien dauern. NRW-Ministerpräsident Laschet und sein Vize Joachim Stamp hatte die Regelungen für die Schulen und die Kitas bereits am Freitagmittag verkündet.

Bundeskanzlerin Merkel und die 16 Ministerpräsidenten einigten sich laut den Worten der Kanzlerin am Sonntagmittag, 13. Dezemer, auf folgendes Vorgehen:

  • Die meisten Geschäfte schließen am 16. 12. 2020;
  • ausgenommen sind Waren des täglichen Bedarfs – Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, außerdem Banken und Sparkassen.
  • Der Bund stellt für die Betroffenen einmal mehr Finanzhilfen beriet.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum soll im selben Zeitraum untersagt sein, Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
  • Die Kontaktbeschränkungen (maximal 5 Personen aus höchstens 2 Haushalten) gelten, anders als noch in der aktuellen Coronaschutzverordnung festgeschrieben, über Weihnachten und Silvester fort.

Hintergrund sind die weiter sehr hohen Infektionszahlen: Das Robert-Koch-Institut meldete am Sonntag 20.200 Neuinfektionen, 2433 mehr als vor einer Woche.

Ministerpräsident Armin Laschet kündigte für Sonntag ab 12.30 Uhr eine Pressekonferenz im Landtag an. Wir berichten darüber.

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