Alkohol in der Öffentlichkeit wohl bald wieder erlaubt

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Dieser höchstrichterliche Beschluss aus Bayern schallt bis nach NRW: Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit dürfte wohl bald wieder erlaubt sein.

Nach Informationen des WDR vom heutigen Mittwoch (20. 1.) wird das landesweite Alkoholverbot in der Öffentlichkeit in der neuen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW nicht wieder auftauchen. Der Hintergrund ist eine Gerichtsentscheidung aus Bayern.

Der Verwaltungsgerichtshof des Alpen-Bundeslandes hat das Alkoholverbot, das ebenso wie in NRW bayernweit im öffentlichen Raum gilt, am Dienstag (19. 1.) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Eine Privatperson aus Regensburg war mit einem Eilantrag gegen das Verbot vorgegangen, das wie in NRW auch in Bayern Bestandteil der Coronaschutzverordnung ist.

Begründung des Gerichts: Das Infektionsschutzgesetz sieht Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vor und nicht flächendeckend. Dies überschreite die Verordnungsermächtigung, die der Bundesgesetzgebererteilt habe.

Durchaus könnten einzelne Kommunen Alkoholverbote an bestimmten Plätzen erlassen. Komplett über die ganze Landesfläche gehe das jedoch nicht.

Die neue Coronaschutzverordnung NRW mit den am Dienstag verkündeten Anpassungen (u. a. dürfen zum Einkaufen und im ÖPNV nur noch medizinische Masken getragen werden) soll voraussichtlich am Donnerstag, 21. Januar, veröffentlicht werden.

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