HGB-Bauprojekte – 70 Wohnungen in bester Lage

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v. li. n. re.: Marc Herter, Andreas Mentz, Thomas Jörrißen, Thorsten Berger © Thorsten Hübner
Zwei Großprojekte der Hammer gemeinnützigen Baugesellschaft (HGB) werfen ihre Schatten voraus: In bester Lage werden in den kommenden Jahren insgesamt mehr als 70 Wohnungen an der Brändströmstraße und der Schützenstraße entstehen.

Mit Bekanntwerden der sogenannten „Verbilligungsrichtlinie“ des Bundes haben Kommunen die Möglichkeit, Bundesliegenschaften vergünstigt zu erhalten, um dort öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Von dieser Möglichkeit haben Stadt und HGB Gebrauch gemacht und die Grundstücke der BIMA gekauft. Allein an der Brändströmstraße wird die HGB 20 barrierefreie Wohneinheiten zwischen 50 und 80 Quadratmetern errichten. Planmäßig wird das Gebäude beispielsweise mit einem Aufzug sowie einem begrünten Dach ausgestattet – und zudem optisch überzeugen. „Die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum ist groß, vor allem wenn es um solche Lagen geht. Besonders stolz bin, dass wir ein Energieeffizienz-Haus nach 55EE errichten werden. Damit leisten wir unseren Beitrag zur Klimaneutralität“, erklärt HGB-Geschäftsführer Thomas Jörrißen.

Nach neuestem Standard werden auch drei Gebäude an der Schützenstraße errichtet. Das Bauvorhaben umfasst 53 barrierefreie Wohneinheiten (45 bis 100 Quadratmeter) für Ein- bis Vier-Personen-Haushalte. Die städtebaulich gut eingebundenen Gebäude bestechen durch eine hohe Nutzungs- und Gestaltungsqualität, die unterschiedliche Nutzergruppen ansprechen. „Wir geben heute den Startschuss für zwei beeindruckende Bauprojekte der HGB: Denn öffentliche Förderung, Energieeffizienz und gutes Aussehen schließen sich keineswegs aus. In den kommenden Jahren müssen und werden wir weiter in den öffentlich geförderten Wohnungsbau investieren“, betont Oberbürgermeister Marc Herter. Anspruchsberechtigt für die neuen Wohnungen sind alle Bürgerinnen und Bürger mit einem so genannten Wohnberechtigungsschein (WBS). In Hamm haben rechnerisch knapp 55 bis 60 Prozent einen Anspruch – beispielsweise Geringverdiener, Alleinerziehende oder Studentinnen und Studenten.

Quelle: Stadt Hamm

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