Lockerungen ab Inzidenz U-100 für Gastronomie, Tourismus, Handel und Messen

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Gastronomie (pixabay)

Seit über einem halben Jahr ist die Gastronomie in NRW im Lockdown. Zum dritten Maiwochenende zeigt das Land NRW den gebeutelten Betrieben Perspektiven auf.

Das kündigte am Mittwochnachmittag, 12. Mai, Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) bei einer Pressekonferenz im Landtag an.

Die Lockerungen gelten in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz mindestens 5 Tage hintereinander unter 100 liegt. Dazu zählt der Kreis Soest, dazu zählt noch nicht der Kreis Unna, sowie auch Hamm.

Ab dieser 100er-Schwelle dürfen ab kommenden Samstag, 15. Mai, Restaurants, Café und Kneipen ihre Außenbereiche wieder öffnen – mit begrenzter Gästezahl, für Geimpfte, Genesene und Getestete.

Ebenfalls ab Inzidenz 100 und darunter ist touristische Beherbergung wieder erlaubt. Die Hotels, Pensionen etc. dürfen 60 Prozent ihrer Kapazitäten auslasten. Auch Camping- und Wohnmobilplätze öffnen in diesen Regionen wieder. Auflage ist auch hier Testung oder der Nachweis vollständiger Impfung bzw. überstandener Covid-Erkrankung.

Der Einzelhandel muss unter 100-Inzidenz keine Termine mehr machen, dieKunden nicht mehr erfassen, und auch die Testpflicht entfällt.

Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 (auch sie muss mindestens 5 Tage gehalten oder weiter unterschritten werden) dürfen die Restaurants auch drinnen wieder Gäste empfangen, Betriebskantinen dürfen wieder öffnen. Auch die Messen dürfen unter Inzidenz 50 wieder stattfinden.

Die Inzidenz in NRW, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, liegt heute bei 116, der R-Wert (Reproduktionswert) bei 0,8. Die Reproduktionszahl, auch R-Wert oder R-Zahl genannt,gibt an, wie viele Menschen eine infizierte Person in einer bestimmten Zeiteinheit im Mittel ansteckt.

Damit sei „die dritte Welle gebrochen“, die Lage auf den Intensivstationen entspanne sich. Schrittweise Lockerungen seien somit zu rechtfertigen.

Die vollständigen neuen Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung, gültig dann bis zum 4. Juni, werden wir hier ergänzen, sobald das Land sie veröffentlicht hat.

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