AfD beantragt Monopolstellung des Westfälischen Anzeigers zu beenden

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WA - Bildquelle AfD Hamm

Die AfD-Fraktion hat die Herausgabe eines eigenen Druckwerkes für amtliche Bekanntmachungen beantragt. Derzeit veröffentlicht die Tageszeitung „Westfälische Anzeiger“ ortsrechtliche Bestimmungen und andere öffentliche Bekanntmachungen. Eine entsprechende Regelung ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Hamm unter Paragraf 20 Absatz 1.

Die Fraktion begründete den Antrag mit der sinkenden Auflagezahl des Anzeigers. Eine früher übliche Verbreitung ortsrechtlicher Bestimmungen sei nicht mehr gegeben. Im vierten Quartal 1998 lag die Auflagenzahl des Anzeigers noch bei 178.114 Exemplaren. Seitdem sank die Auflagenzahl erheblich. Im vierten Quartal 2020 lag sie laut Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. nur noch bei 106.404.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Pierre Jung, kommentiert: „Diese Zeitung ist als Blatt zur Herausgabe von amtlichen Bekanntmachungen ungeeignet, das zeigt sich schon deutlich an der Auflagenzahl. Darüber hinaus muss man beim Lesen des Anzeigers immer aufpassen, weil er eine linke Ideologie verbreiten will. In der Vergangenheit war die Zeitung auch bereits mehrfach durch Falschmeldungen und das Weglassen wichtiger Informationen aufgefallen. Sowas gab es schon in der DDR genug, das brauchen wir hier nicht.“

Quelle: AfD Hamm

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