Novavax-Impfstoff: Interesse bekunden

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Symbolbild Corona-Impfung - Quelle Pixabay

Ende Februar wird das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen nach dem aktuellen Zeitplan Kontingente des Impfstoffs Novavax zur Verfügung stellen. Bei dem Impfstoff Novavax handelt es sich um einen sogenannten Proteinimpfstoff des US-Herstellers Novavax. Mit diesem Impfstoff sollen insbesondere Personen erreicht werden, welche sich noch nicht mit dem bisherigen Vektor- oder mRNA-Impfstoffen haben impfen lassen können oder wollen. Zur Grundimmunisierung werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von drei Wochen empfohlen.

Da das verfügbare Kontingent an Novavax-Impfstoff (zu Beginn) reduziert sein wird, findet eine Priorisierung nach drei Kategorien statt:
– Beschäftigte in einer Einrichtung, die einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt (z. B. Pflegeheime, Krankenhäuser), erhalten einen Priorisierungsanteil von 75 Prozent (Arbeitgeberbescheinigung erforderlich)
– Personen mit einer Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe (Biontec/ Pfizer, Moderna) erhalten einen Priorisierungsanteil von 20 Prozent (ärztliches Attest ggfls. erforderlich)
– Personen aus der Allgemeinbevölkerung erhalten einen Priorisierungsanteil von 5 Prozent

Um eine möglichst reibungslose Organisation der Impfung mit Novavax-Impfstoff zu ermöglichen hat die Stadt Hamm bereits Kontakt zu den betroffenen Einrichtungen aufgenommen um den Bedarf an Novavax-Impfstoff für das jeweilige Personal zu ermitteln.
Daneben bittet die Stadt Hamm alle Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Novavax-Impfstoff impfen lassen wollen, um eine einfache und formlose Interessensbekundung per E-Mail an Corona-Impfeinheit@stadt.hamm.de 

Die E-Mail sollte folgende Angaben beinhalten:
– Vorname und Nachname
– Geburtsdatum
– Anschrift
– Kontaktdaten (Telefon/ E-Mail-Adresse)

Wer keinen E-Mail-Zugang besitzt, kann sein Interesse an der Corona-Hotline unter Tel. 02381 17 6444 unter Angabe der genannten Informationen hinterlegen.

Wichtig: Aus der Interessensbekundung ergibt sich kein Anspruch auf eine zeitnahe Impfung mit Novavax. Es wird auch keine Impf-Reihenfolge aufgrund des Zeitpunkts der Interessensbekundung erstellt. Das Verfahren dient lediglich der Planung und Organisation der Impfung mit Novavax-Impfstoff.

Quelle: Stadt Hamm

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