Coronaregeln: Das wird gelockert – das entscheidet NRW selbst

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Rathaus Hamm © Thorsten Hübner

Wieder Vereinssport unter freiem Himmel,  wieder Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen , wieder Öffnung aller Geschäfte,  unabhängig vom ihrer Größe. Und die Fußballbundesliga startet wieder, mit Geisterspielen.

Alles, natürlich,  unter Beachtung strenger Hygiene- und Abstandsregeln mit Gültigkeit ab Montag,  11. Mai.

So steht es in dem Beschlusspapier für die heutige Bund-Länderkonferenz, die sich über weitere Lockerungen der Coronabeschränkungen abstimmen wird und das am Vormittag vorab in überregionalen Medien bekannt wurde.

Alle Lockerungen stehen demnach unter dem Vorbehalt,  dass die Neuinfektionen in Schach gehalten werden:

So muss bei über 50 erfassten Neuerkrankten pro 100.000 Einwohnern binnen 7 Tagen sofort mit erneuten Einschränkungen gegengesteuert werden. Dafür ist dann  das Bundesland verantwortlich. Für den Kreis Unna (mit 430.000 Einwohnern) wäre diese Grenze demnach bei etwas über 200 Neuinfizierten in einer Woche erreicht.

Sehr viel Entscheidung bleibt bei den Ländern – Ministerpräsident Laschet wird im Laufe des Nachmittag berichten: Bei Kitas wie Schulen wird es schrittweise Öffnungen geben, Start machen wie schon berichtet die 4. Grundschulklassen am morgigen Donnerstag,  7. 5. Der genaue Fahrplan wird bekannt gegeben. Ebenso entscheidet NRW selbstständig über

  • Kontaktbeschränkungen
  • Gastronomie
  • Gastgewerbe
  • Dienstleistungen Körperpflege (Kosmetik, Massage, Tattoo, Nagelstudios…)
  • Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Messen
  • Schwimmbäder
  • Fitnessstudios
  • kleinere Veranstaltungen oder Feiern (größere bleiben bis zum 31. 8. verboten).

Quellen: Merkur, WA / Rundblick Unna

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