Maskenpflicht im Unterricht endet – Privatfeiern weiter mit 150 Personen erlaubt – Lokale Coronabremsen

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Die von Eltern, Ärzten und Sozialarbeitern massiv kritisierte Maskenpflicht im Unterricht endet.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) teilte am frühen Donnerstagabend, 27. 8., bei der um zwei Stunden verspäteten Pressekonferenz nach der Bund-Länder-Konferenz mit, dass die bis zum 31. 8. befristete Pflicht zum Mundnasenschutz im Unterricht (ab der 5. Klasse) nicht verlängert wird.

Auf dem Schulgelände besteht die Maskenpflicht weiter, der Unterricht jedoch darf ab kommenden Dienstag, 1. September, wieder ohne Mund- und Nasebedeckungen stattfinden.

Laschet verneinte auf Nachfrage in der Pressekonferenz, dass die Maske im Unterricht wegen des massiven Protests der Eltern endet. Es sei richtig gewesen, sie einzuführen, da man nicht gewusst hätte, wie sich die Infektionen mit dem Ende der Ferien- und Urlaubszeit entwickeln würden.

Jetzt sei man in einer Situation, die zwar nicht zur Sorglosigkeit animiere. Doch, so Laschet: „Die Lage ist im Griff, die Zahlen sinken.“

So kann die Maske jetzt im Klassenzimmer wieder abgelegt werden. Es bleibt bei festen Plätzen und den Hygienevorschriften.

Weitere Regelungen, die Laschet für die nächsten Monate für das bevölkerungsreichste Bundesland ankündigt:

Bei privaten Feiern bleibt es bei der Höchstzahl von 150 Personen.

Es gibt kein generelles Verbot von Weihnachtsmärkten.

Großveranstaltungen bleiben bis zum Jahresende weiter verboten.

Es gibt weiterhin flächendeckende freiwillige kostenlose Testungen für Lehrkräfte, für Kita-Mitarbeitende und an Flughäfen.

Es gilt eine „Null-Toleranz-Strategie“ gegenüber Masken- und Quarantäneverweigerern. Das geht laut Laschet einher mit steten Kontrollen und der strikten Verhängung von Bußgeldern.

Die Bundesliga will man sich, so der Ministerpräsident, nochmals „speziell anschauen“.

Für NRW wird eine „lokale Coronabremse“ eingeführt: Ab einem bestimmten Schwellenwert von Neuinfektionen sollen sich Kommunen (Städte/Landkreise) mit den örtlichen Gesundheitsbehörden auf geeignete Gegenmaßnahmen abstimmen. Diese gelten dann nur für diese eine Kommune, nicht im ganzen Bundesland. Sie können von erneuten Einkaufsverboten bis zu Schulschließungen reichen.

Zudem verstärkt die Landesregierung die behördliche Aufsicht bei der Genehmigung von Großveranstaltungen: Ab einer Zahl von 1000 Besuchern muss die kommunale Behörde künftig ihre Genehmigung mit dem Land abstimmen.

Quelle: Mitschrift aus der live übertragenen Pressekonferenz des NRW-Ministerpräsidenten vom 27. August 2020.

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