Mindestbußgeld und nur noch kleine Privatfeiern

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Symbolbild Feiern, Feste - Archiv RB

Bei ihrem heutigen Treffen mit de Ministerpräsidenten der Länder will Bundeskanzlerin Angela Merkel nach ersten Informationen einige bundesweite schärfere Coronaregeln durchsetzen.

  • So soll die Teilnehmerzahl bei privaten Feiern stark begrenzt werden, nach Vorstellungen der Kanzlerin auf 25 Personen (bisher gilt in NRW als Obergrenze 150 Personen);
  • bei Verstößen gegen die Maskenpflicht solle ein Bußgeld von mindestens 50 Euro erhoben werden (im ÖPNV in NRW werden derzeit 150 Euro fällig, sofort zu zahlen, da dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit eingestuft ist);
  • Großverstaltungen bleiben bis zum Jahresende verboten.
  • Auf weitere Öffnungsschritte müsse aufgrund der bundesweit steigenden Infiziertenzahlen derzeit verzichtet werden.

Dies hatte Merkel auch schon vorige Woche bei ihrem Besuch in NRW gesagt. Damit wird es zugleich eher unwahrscheinlich, dass die Maskenpflicht an NRWs weiterführenden Schulen im Unterricht – die bis zum 31. August befristet ist – ab dem 1. September wieder aufgehoben wird.

Über die offiziellen Beschlüsse berichten wir hier.

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