Kontaktbeschränkung für Familien kommt wieder aufs Tapet

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Symbolbild, Großvater mit seinem Enkel beim Waldspaziergang. / Quelle Pixabay

„Eine Familie darf sich nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Hausstand treffen.“

Mit diesem (freilich „aufgewärmten“) Vorschlag wird NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am heutigen Freitag (20. 11.), knapp 3 Wochen nach Beginn des Teil-Lockdowns, in überregionalen Medien zitiert.

Diese nochmalige Verschärfung der geltenden Kontaktbeschränkungen ist allerdings nicht ganz neu. Sie wurde bereits vor den Bund-Länder-Beratungen am Montag voriger Wochediskutiert, als die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin eigentlich den weiteren Coronaregelfahrplan bis Weihnachten beschließen wollten.

Wie auf Rundblick berichtet, wurde daraus nichts. Nach fast 6-stündiger Videokonferenz, bei der zwischendurch heftig um das Thema Schule gestritten wurde, blieb es zunächst bei Appellen. Man wolle noch abwarten, so die offizielle Erklärung nach der gescheiterten Gesprächsrunde, ob sich die Zwangsschließungen von Gastronomie, Freizeit-, Kultur- und Sportbereich (Teil-Lockdown) nicht doch noch wie erhofft positiv auf das Infektionsgeschehen auswirkten.

Davon ist weiterhin nichts zu merken, im Gegenteil meldete das Robert-Koch-Institut am heutigen Freitag einen bisherigen Höchstwert an Neuinfektionen. Im Kreis Unna wurden in dieser Woche fast täglich über 120 Neuinfektionen und leider auch fast täglich neue Sterbefälle im Zusammenhang mit Corona gemeldet.

NRW´s Landesvater kündigte an jenem Montag in einer abendlichen Pressekonferenz an, dass nunmehr am Mittwoch, 25. November, ein gemeinsamer Fahrplan über Weihnachten hinaus bis in den Januar hinein beschlossen werde. 5 Tage vor diesem „nun-aber-wirklich-entscheidenden“ Corona-Gipfel ließ er verlauten, er wolle bei den anderen Länderchefs und der Kanzlerin um strengere Kontaktbeschränkungen werben:

  • Dürfen sich bisher zwei Hausstände mit zusammen bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit treffen,
  • will Laschet dies auf nur noch einen Hausstand plus zwei weiteren Personen eines anderen Hausstandes begrenzen.

Beispiel: Eine Familie mit Vater, Mutter und 2 Kindern (Hausstand A) trifft sich mit den Großeltern (2 Personen, Hausstand B) – das wäre erlaubt.

Aber: Dieselbe 4-köpfige Familie (Hausstand A) trifft sich mit dem Schwager, dessen Frau und dessen Kind (3 Personen, Hausstand B) – das wäre nach diesem Kontaktbeschränkungsregel nicht erlaubt: Entweder der Schwager, seine Frau oder sein Kind müssten zuhause bleiben.

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